Für die Bundesanwaltschaft ist „Knockout 51“ eine rechtsextreme Terrorgruppe. Mitglieder verübten Gewalt gegen Linke und Polizisten. Der Bundesgerichtshof hingegen sieht in ihr lediglich eine kriminelle Vereinigung. Von Max Bauer.[mehr]
BGH-Urteil zu „Knockout 51“: Rechte Schläger, aber kein rechter Terror










